Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Von Anfang an hat die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und Achtung gegenüber den Verstorbenen. Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben.


Die meisten Menschen werden nach ihrem Tod beerdigt. Aber das muss nicht so sein: Erlaubt sind auch Feuer- und Seebestattung. Bei der sogenannten Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg in die Erde versenkt. Bei der Feuerbestattung wird zunächst der Leichnam in behördlich genehmigten Anlagen, den Krematorien, eingeäschert. Die Asche dann wird, in einer Urne aufbewahrt, beerdigt. Die Seebestattung mit Versenkung der Urne auf hoher See spielt in der Evangelischen Kirche im Rheinalnd (EKiR) praktisch keine Rolle.

(Quelle:Kirchenkreis An Nahe und Glan)


Wenn Sie eine Aussegnung wünschen (Segnung ihres Verstorbenen, kleine Gedenkfeier am Sterbebett), wenn Sie sich bitte an Ihren Pfarrer/in. Zur Information: Sie können Ihren Toten- soweit hygienisch nichts dagegen spricht- noch 36 Stunden zuhause behalten. Für Einige ist das eine Möglichekit, um in Ruhe Abschied zu nehmen. Übrigens: Jeder hat das Recht auf einen Beerdigungsgottesdienst, wenn er oder sie Mitglied der Kirche war. Sollte es finanzielle Probleme geben (Miete der Kapelle, Bezahlung des Orgelspiels etc.) ist ihre Kirchengemeinde, bzw. der zuständige Pfarrer/in die richtige Adresse. Denn: uns ist es wichtig, dass unsere Gemeindemitglieder würdig bestattet werden.