Hygienekonzept für Haupt-, Kasualgottesdienste und Konzerte in der Marktkirche und der Heddesdorfer Kirche

 

Grundsätzliches im Vorfeld:

  • Es gilt durchgängig die Maskenpflicht. (Ausnahmen s. u.)
  • Es findet kein reduzierter Gemeindegesang mehr statt.
  • In den Kirchen wird die Abstandsregelung von 1,5 m eingehalten. Der Zugang zu den Emporen ist nur den Musiker*innen gestattet. In der Marktkirche darf ein Chor mit ca. 40 Personen im Abstand von 1,5 m von der Empore aus singen. In der Heddesdorfer Kirche darf ein Chor mit acht Personen im Abstand von 1,5 m von der Empore aus singen.
  • Wenn in einem Gottesdienst Abendmahl gefeiert wird, dann in Form der Wandelkommunion. Soweit möglich werden dabei die Abstandsreglung von 1,5 m eingehalten und die Masken getragen. Die Austeilenden desinfizieren sich zu Beginn ihre Hände. Brot und Wein bzw. Traubensaft werden in Einzelportionen bzw. Einzelkelchen auf Tabletts gereicht. Für den Verzehr der Abendmahlsgaben dürfen die an der Abendmahlsfeier Teilnehmenden ihre Masken kurz abnehmen. Im Anschluss stellen sie die Einzelkelche an den für sie vorgesehenen Ort.
  • Taufen finden in der Heddesdorfer Kirche in eigenen Taufgottesdiensten statt.

Gottesdienste:

  • Für die Marktkirche wird eine max. Personenzahl von 180 Personen festgelegt.
  • Für die Heddesdorfer Kirche wird eine max. Personenzahl von 75 Personen festgelegt.
  • Beim Betreten der Kirchen ist eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Diese ist durchgängig zu tragen, auch während des Gesangs der Lieder und der liturgischen Stücke und darf nur während der Feier des Abendmahls für Brot und Kelch kurzzeitig abgenommen werden.
  • Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Liturg*innen, Lektor*innen sowie Vorsänger*innen.
    Falls jemand ohne Maske zum Gottesdienst kommt, ist eine am Eingang bereit liegende Gesichtsmaske anzulegen.
    Im Eingang der Kirchen besteht die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren, dazu steht ein Desinfektionsmittelspender bereit.
    In der Kirche nehmen die Gottesdienstteilnehmer*innen die markierten Plätze ein. Der Abstand zwischen den Gottesdienstbesucher*innen beträgt 1,5 m. Hausstandsgemeinschaften können zusammensitzen. Die Empore ist für Besucher*innen nicht freigegeben.

 

Nach einem Gottesdienst:

  • Beim Hinausgehen ist die Abstandsregelung von 1,5 m einzuhalten.
  • Die Diakoniekollekte (Klingelbeutel) und die Ausgangskollekte werden beim Hinausgehen in bereitstehende Behälter gelegt.
  • Nach dem Gottesdienst wird die Kirche durchgelüftet, dazu werden alle Türen geöffnet.

 

Kasualien:

  • Entgegen der oben aufgeführten Bestimmungen ist in Kasualgottesdiensten das Einhalten der Abstandsregelung nicht erforderlich.
  • Zu Segenshandlungen kann der/die Liturg*in sich die Masken aufsetzen.
  • Vor Taufhandlungen hat sich  der/die Liturg*in die Hände zu desinfizieren.

 

Konzerte:

  • Konzerte werden unter Einhaltung der 2G-Regel durchgeführt. Das heißt: Nur Geimpfte, Genesene oder diesen beiden Gruppen gleichgestellte Personen dürfen die Konzerte besuchen. Das wird am Eingang überprüft.
  • Es gilt durchgängig die Maskenpflicht.
  • Für Konzerte in der Marktkirche gilt eine Obergrenze von max. 250 Personen
  • Für Konzerte in der Heddesdorfer Kirche gilt eine Obergrenze von max. 150 Personen.
  • Für Konzerte ist ein Ordnungsdienst erforderlich.
  • Der Eintritt erfolgt mit Abstand (1,5 bis 2 m) und nach Aufforderung durch den Ordnungsdienst


Dieses Hygienekonzept tritt ab sofort in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Neuwied, 9. März 2022